27.02.2020 Jessica Blank

Regeln im verkehrsberuhigten Bereich

Ein Ball spielendes Kind und ein Erwachsener, ein Haus und ein Auto. Auf blauem Untergrund. Straßen, die mit diesem Verkehrsschild gekennzeichnet sind, werden häufig Spielstraßen genannt. Wir erklären den Unterschied zwischen verkehrsberuhigtem Bereich und echter Spielstraße.


Mit diesem Schild endet der verkehrsberuhigte Bereich. Foto: BASt

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es die Spielstraße offiziell gar nicht. Das blaue Verkehrs­zeichen 325 zeigt einen verkehrsberuhigten Bereich an, in dem besondere Regeln gelten, um das Unfallrisiko zu minimieren. Sehr selten sind in Deutschland echte Spielstraßen, zu erkennen an dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250) mit einem Zusatzzeichen, auf dem ein Ball spielendes Kind zu sehen ist. Die Regeln sind kurz und klar: Durchgangs­verkehr ist verboten, Parken auch, Kinderspiele sind erlaubt. Da Anlieger ihre Häuser in so einer Spielstraße nicht per Auto erreichen können, sind diese nicht weit verbreitet.

Diese Schilderkombination zeigt eine echte Spielstraße an, in der Durchgangsverkehr verboten ist. Fotos: BASt

Vorrang für Fußgänger

Die Vorschriften für einen verkehrsberuhigten Bereich sind hingegen vielfältiger – und werden umso häufiger missachtet. Obersten Vorrang haben dort Fußgänger, Kinder wie Erwachsene gleichermaßen. Darauf müssen die Fahrer von Autos, Motorrädern und Fahrrädern besonders Rücksicht nehmen. In diesen Zonen ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben – und damit sind nicht etwa 20 bis 30 km/h gemeint, sondern vier bis sieben Kilometer pro Stunde! Diesen Bereich zeigt ein analoger Tacho meist gar nicht an. Bewegt sich die Tachonadel, ist das schon zu schnell. Am besten ist es, das Auto im ersten Gang ohne Gas einfach rollen zu lassen. Langsames Fahren wie in Tempo-30-Zonen reicht nicht aus und kann 80 bis 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg kosten. Übrigens: Auch Fahrradfahrer sind zu Schrittgeschwindigkeit verpflichtet.

Kinderspiele erlaubt

Alle Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder behindern noch gefährden. Sie müssen anhalten und warten – im Zweifel sogar bis ein ins Spiel vertieftes Kind das Fahrzeug bemerkt. Fußgänger dürfen die gesamte Breite der Fahrbahn nutzen, sollen aber natürlich andere Verkehrsteil­nehmer nicht unnötig – oder gar „verkehrserzieherisch“ – behindern. Kinderspiele sind überall erlaubt. Geparkt werden darf nur in den dafür gekennzeichneten Flächen, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen.

Eine Besonderheit gibt es noch beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs auf eine normale Straße: Dabei müssen sich Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer so verhalten wie bei der Ausfahrt von einem privaten Grundstück. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen sein. Der Verkehr auf der Straße hat Vorrang vor dem aus dem verkehrsberuhigten Bereich.

Wer diese Regeln verinnerlicht und beherzigt, kann viel zum rücksichtsvollen Miteinander zwischen Fußgängern und dem Fahrverkehr in solchen Zonen beitragen. Also: Einfach mal rollen lassen.

Titelfoto: Jessica Blank