Wie der öffentlich-rechtliche Sender ERR berichtet, hängt die Länge der Zwangspause von der überschrittenen Geschwindigkeit ab. Bis 20 km/h „kosten“ 45 Minuten, zwischen 21 und 40 Stundenkilometern sind es sogar 60 Minuten Strafzeit. Diese muss auf einem Parkplatz neben der Straße abgesessen werden und soll Temposünder dazu animieren, über ihr Verhalten nachzudenken.
Zeit ist Geld, insbesondere für Dienstwagenfahrer, die sich durch Bußgelder vielleicht nicht genug abschrecken lassen, aufs Gaspedal zu treten. Ob die Zeitstrafe in das Gesetz aufgenommen wird, hängt von weiteren Testversuchen ab.