18.12.2020 Bettina Glaser

Neuerungen im Verkehrssektor 2021

Zum Jahreswechsel gibt es wieder einige Änderungen im Verkehrssektor. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen für das neue Jahr 2021.


Die Regelung trat zwar noch im alten Jahr in Kraft, genauer am 21. Dezember 2020, hält aber Einzug in 2021: Seitdem müssen alle Neufahrzeuge mit dem digitalen Hörfunk-Übertragungsstandard DAB+ ausgestattet sein.

Für alle neu zugelassenen Motorräder (inklusive 125er) gilt seit 1. Januar die neue Abgasnorm für Motorräder Euro5. Eigentlich ist die Zulassung von Neufahrzeugen, welche die neu geltende Abgasnorm nicht erfüllen, damit nicht mehr möglich. Nun gibt es eine Ausnahme: Aufgrund der Corona-Pandemie und des dadurch eingebrochenen Marktes für Motorräder dürfen bereits hergestellte und noch nicht verkaufte Motorräder, die noch der alten Euro4-Abgasnorm entsprechen, bei vorliegender Ausnahmegenehmigung weiterhin in Europa angeboten werden.

Die Preise für Diesel und Benzin könnten um sieben bis acht Cent pro Liter steigen. Hintergrund ist der vom Bundestag im Oktober 2020 beschlossene höhere CO2-Preis im Verkehr. 2021 beträgt der CO2-Preis pro Tonne 25 Euro, bis 2025 steigt er weiter auf 55 Euro pro Tonne.

Die verschärfte Schadstoff-Emissionsmessung für alle neu zugelassenen Modelle in der EU wurde bereits Anfang 2020 eingeführt. Seitdem müssen alle Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit neuer Typgenehmigung mit einem „On-Board Fuel Consumption Meter“ (OBFCM) ausgestattet sein, das den Kraftstoff- oder Energieverbrauch in den Fahrzeugen aufzeichnet und diese an die EU-Kommission übermittelt. Seit 1. Januar 2021 ist diese Software zur Meldung des Realverbrauchs für alle zum ersten Mal zugelassenen Fahrzeuge Pflicht.

Die reformierte Kfz-Steuer errechnet sich weiterhin aus dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs, sie steigt aber vielfach insgesamt, weil der CO2-Anteil gestaffelt angehoben wird. Es gibt nun sechs Stufen. Je höher der CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs liegt, desto höher ist der Steuersatz. Dieser beträgt zwischen zwei und vier Euro pro ausgestoßenem Gramm CO2 über 95 Gramm je Kilometer. Der Absatz verbrauchsarmer Pkw soll so gesteigert und der Schadstoffausstoß im Verkehr gesenkt werden. Die neue Version gilt nur für erstmals zugelassene Fahrzeuge seit 1. Januar.

Neu zugelassene Pkw dürfen seit Jahresbeginn laut EU-Verordnung 2019/631 im Schnitt nicht mehr als 95 Gramm CO2 ausstoßen, was einem Verbrauch von 3,6 Litern Diesel pro 100 Kilometer oder 4,1 Litern Benzin entspricht.

Die Zuständigkeiten für die Autobahnen werden neu bei der Autobahn GmbH gebündelt – damit sind nicht mehr die Bundesländer, sondern der Bund für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung verantwortlich.

Die Pendlerpauschale für Arbeitnehmer steigt – allerdings erst ab dem 21. Kilometer für die einfache Fahrt zur Arbeit. Als Werbungskosten können in der Einkommensteuererklärung seit dem 1. Januar statt 30 inzwischen 35 Cent pro Kilometer abgesetzt werden. 30 Cent pro Kilometer bleiben bis zum 20. Kilometer. Geringverdiener können von nun an mit der Beantragung der Mobilitätsprämie für den einmaligen Weg Steuervorteile genießen.

Die grüne Versicherungskarte, die in vielen Ländern als Nachweis einer bestehenden Kfz-Versicherung dient, wird weiß. So können Ver­sicherer sie einfach als Pdf-Datei verschicken und Autofahrer sie zu Hause auf weißem Papier ausdrucken. Bestehende Karten müssen nicht ersetzt werden, sondern können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden.

In allen Fahrerlaubnisklassen wird für die praktische Prüfung ab dem 1. Januar 2021 voraussichtlich zehn Minuten mehr Zeit einzuplanen sein. Der Grund ist die Einführung eines modifizierten Prüfungsverfahrens, der sogenannten optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) mit einem elektronischen Prüfprotokoll. Damit werden sicherheitsrelevante Fahraufgaben anhand eines deutschlandweit einheitlichen Aufgabenkatalogs bereits in der Ausbildungsphase stärker in den Mittelpunkt gestellt. In einem elektronischen Prüfprotokoll erfasst der Prüfer für seine Entscheidung alle überdurchschnittlichen Leistungen und Fehler des Bewerbers. Unabhängig vom Bestehen der Prüfung soll so ein aussagekräftiges Feedback zu dessen Kompetenzen ermöglicht werden.

Ein großer Schritt hin zum komplett automatisierten Fahren auf Deutschlands Straßen wurde gerade gemacht. ­Regeln für Fahrten in Autos mit Automatisierungsgrad Level 3, die das zuständige Weltforum für die Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) beschlossen hat, sind zum Januar in Kraft getreten. Die Vorgaben legen fest, wie die Übergabe des Steuers zwischen Fahrer und Computer ablaufen muss.

Die Preise der seit Dezember 2020 bis Januar 2022 gültigen Vignetten für Österreich (Farbe: apfelgrün) sind um durchschnittlich 1,5 Prozent gestiegen (Pkw-Jahresvignette 92,50 Euro, Zwei-Monats-Vignette 27,80 Euro, Zehn-Tages-Pickerl 9,50 Euro). Die Autobahn-Vignette für Tschechien für 365 Tage (unabhängig vom Kaufdatum) gibt es seit 1. Januar nur noch digital. Die aktuelle Vignette der Schweiz gilt noch bis 31. Januar 2021. Die Jahresvignette für 2021 kostet zwar weiterhin 40 Franken, aufgrund des Wechselkurses mit 38,50 Euro jedoch 0,50 Euro weniger als zuletzt.

Neuerungen in Sachen Verkehrsregeln kommen auch aus der Schweiz: Dort wurden Rettungsgasse und Reißverschlussprinzip eingeführt. Für Wohnwagengespanne wurde die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 80 auf 100 km/h erhöht, wenn sie bauartbedingt dazu berechtigt sind.

Titelfoto: Grafik: ARCD


Kategorien