Diese findet am 30. September 2019 im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig statt. Laut vzbv haben Verbraucher immer noch die Möglichkeit, sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz einzutragen, um sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen.
Der Musterfeststellungsklage anschließen können sich die Autokäufer der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (Vierzylinder-TDI, Hubraum: 1,2 und 1,6 sowie 2,0 Liter, Produktionszeitraum 2007–2015, Euro5), sofern eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde. Diese muss durch eine europäische Genehmigungsbehörde wie beispielsweise das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) festgestellt worden sein. Ausgeschlossen von der Klage sind Beschenkte und Leasingnehmer.
Bislang haben sich über 400.000 geschädigte Verbraucher der Klage des vzbv angeschlossen. Betroffene Verbraucher können nach dem Eintrag in das Klageregister in Ruhe den Prozess abwarten und nach einem positiven Urteilsspruch entscheiden, ob sie individuell weiter klagen wollen. Sollte das Oberlandesgericht Braunschweig ein positives Feststellungsurteil treffen, müssten Verbraucher danach eine eigene Klage gegen Volkswagen anstrengen, in der die individuelle Höhe des Schadensersatzes eingefordert wird. Das jeweils zuständige Gericht wäre dann an die grundsätzlichen Entscheidungen des OLG oder möglicherweise in letzter Instanz des Bundesgerichtshofs gebunden.