Das OLG Braunschweig hat am zweiten Verhandlungstag der Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern zeitlichen Druck auf den Autohersteller ausgeübt. Das Gericht fordert von VW eine schnelle Entscheidung, ob das Unternehmen über einen Vergleich verhandelt. Dafür hat der Senat am 18. November 2019 eine Frist bis zum Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember 2019, gesetzt. Das Gericht machte mit Nachdruck deutlich, dass keine Zeit zu verlieren und eine schnelle Lösung für rund 430.000 betroffene Verbraucher im Klageregister zu finden sei. Käme kein zeitnaher Vergleich zustande, müsste das OLG zügig einen dritten Verhandlungstermin anberaumen.
Das Oberlandesgericht Braunschweig, vor dem der Prozess stattfindet, hält die Musterfeststellungklage grundsätzlich für zulässig. Zum Auftakt setzte es sich ausführlich mit der Rechtsprechung zahlreicher Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs (BGH) auseinander und machte vorläufig bereits klar, dass man Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sehr ernsthaft prüfen werde.
Mit dem Start der mündlichen Verhandlung sind auch die Fristen zur An- bzw. Abmeldung von der Musterklage abgelaufen. Zum Prozessauftakt am 30. September 2019 hatten sich rund 430.000 Interessenten angemeldet.