In zwei Fällen hatten sich Autobesitzer gegen Softwareupdates und die angedrohte Stilllegung ihrer Fahrzeuge gerichtlich gewehrt, unter anderem auch aufgrund der Beweislage in einem Zivilverfahren gegen den Verkäufer beziehungsweise Hersteller eines Fahrzeugs aus dem Volkswagen-Konzern. Das Oberverwaltungsgericht entschied nun in einem Eilverfahren zugunsten der Straßenverkehrsbehörden. Allerdings müssen sich noch die Verwaltungsgerichte in Köln und Düsseldorf in einem ausführlichen Klageverfahren mit der Rechtsfrage beschäftigen.

Fahrzeughalter können sich nicht mehr gegen Softwareupdates wehren. Foto: stock.adobe.com/bht2000