29.01.2024 Wolfgang Sievernich

Feiernde aufgepasst:
Alkohol-Promillegrenzen gelten auch für E-Roller

Autofahrer wissen: Wer sich betrunken hinter das Steuer setzt, riskiert bei einer Kontrolle nicht nur seinen Führerschein, sondern verdoppelt schon mit geringen Mengen Alkohol das Unfallrisiko.


Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verunglückten im Jahr 2021 insgesamt 16.426 Menschen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss, 165 von ihnen starben. Damit wurde im Schnitt fast jeden zweiten Tag ein Mensch bei einem solchen Alkoholunfall getötet. Doch Promillegrenzen gelten nicht nur für Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer, sondern auch für Menschen auf Elektro-Tretrollern.

Alkohol-Promillegrenzen beachten

Wer an den Karnevalstagen einen über den Durst trinkt und sich dann auf den Elektro-Tretroller schwingt, sollte bei der Polizei keinen Rabatt erwarten. Es gilt wie für Autofahrer die 0,5-Promillegrenze. „Wer alkoholisiert Auto, Motorrad oder E-Roller fährt, gefährdet sich, seine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Da Alkohol sehr schnell die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt, haben alkoholisierte Fahrer hinter dem Steuer oder dem Lenker nichts zu suchen“, sagt ARCD-Pressesprecher Thomas Schreiner.

Bußgelder, Fahrverbot und Punkte wie beim Autofahren

Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass ein Glas Bier oder ein Achtel Glas Wein die Fahrtüchtigkeit nicht einschränken könne. „Ein Bier kannst du doch“ – ein gern genutzter Satz, wenn es um die Frage des Fahrens unter Alkoholeinfluss geht. Diese stellt sich aber gerade bei Führerscheinneulingen in der Probezeit bzw. bis zum Alter von 21 Jahren nicht. Sie unterliegen hinter dem Steuer oder dem Lenker einem generellen Alkoholverbot! Wird bei ihnen dennoch ein Alkoholgehalt bis 0,5 Promille festgestellt, ohne dass erkennbare Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kostet neben einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister sowie weitere Auflagen, wie die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Für Autofahrer und E-Rollerfahrer außerhalb der Probezeit gilt hingegen die 0,5-Promille-Grenze. Bei einem Verstoß werden mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig.

Schwere Unfallverletzungen

Neben Bußgeldern sollten E-Roller-Fahrer aber auch an die Unfallrisiken denken. In der Vergangenheit verursachten Fahrer selbst ohne Alkoholeinwirkung schwere Unfälle. E-Roller-Fahrer zählen zu den besonders ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone und kollidieren bei einem Unfall direkt mit anderen Fahrzeugen oder Hindernissen. Sie sollten daher besonnen und defensiv fahren. Ohne Helm riskieren sie zudem schwere Kopfverletzungen.

Der ARCD rät, Auto und Roller an den Karnevalstagen besser stehen zu lassen und lieber auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen.

Titelfoto: stock.adobe.com/adragan, Montage ARCD