04.07.2022 Wolfgang Sievernich

Fahrradtransport: Übergewicht vermeiden

Ein zu hoher Druck auf Anhängerkupplung und Fahrradträger kann Teile beschädigen und die Verkehrssicherheit gefährden.


Bei nachgerüsteten oder abnehmbaren Anhängerkupplungen lässt sich die maximale Stützlast am Kugelkopf selbst ablesen. Foto: Wolfgang Sievernich

Ob für Kurztrip oder Urlaub: Die Mitnahme des eigenen Drahtesels hat für viele Autofahrer in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Insbesondere elektrisch unterstützende Pedelecs und E-Bikes stehen häufig hoch im Kurs. Um diese oft über 20 Kilogramm schweren Räder nicht mühsam auf einen Dachträger wuchten oder an einen filigranen Heckklappenträger hängen zu müssen, empfehlen sich Fahrradträger für die Montage auf einer Anhängerkupplung. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Stützlast der Anhängerkupplung nicht überschritten werden darf. Als Stützlast bezeichnet man das Gewicht, das von der Aufnahme des Fahrradträgers vertikal auf den Kugelkopf der Anhängerkupplung wirkt. Dieser Wert beträgt in der Regel zwischen 50 und 100 Kilogramm bei Pkw und kann in Einzelfällen bei Vans, SUV und Geländewagen auch höher ausfallen.

Angaben zur maximal zulässigen Stützlast finden sich in den Fahrzeugpapieren – genauer gesagt in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (auch Fahrzeugschein genannt) unter Punkt 13: Stützlast in kg. Bei nachgerüsteten oder abnehmbaren Anhängerkupplungen lässt sich die maximale Stützlast am Kugelkopf selbst ablesen. Unterscheidet sich der Wert am Fahrzeug  von den Papieren, gilt stets der niedrigste Wert.

Eine Plakette auf dem Fahrradträger informiert über Stützlast, Zuladung und zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Foto: Wolfgang Sievernich

Beispiel: Die Anhängerkupplung des oben abgebildeten Fahrzeugs hat eine zulässige Stützlast von 75 Kilo. Während der Fahrradträger selbst auf ein Gewicht von 13 Kilo kommt, wiegen die beiden Pedelecs ohne Akkus und abnehmbare Teile wie Fahrradtaschen jeweils 23 und 24 Kilo. Das Gesamtgewicht von Träger und Rädern beziffert sich demnach auf zulässige 60 Kilo. Doch Obacht: Dieser Wert muss beim Beladen des Pkw mit Gepäck von der maximalen Zuladung abgezogen werden, sonst droht Überladung. Tipp: Bei leicht überhöhter Stützlast sollte man versuchen, weitere Teile wie Sättel abzunehmen. Reicht das nicht, kann auch der Wechsel auf einen leichteren Fahrradträger helfen.
 

Überladung schränkt Fahrsicherheit ein

Dass auf dem Kugelkopf der Anhängerkupplung nur ein vergleichsweise leichter Fahrradträger samt Rädern statt einer schweren Deichsel eines Wohnwagens sitzt, ist für die vorgeschriebene Stützlast ohne Belang. Ein Überschreiten kann auch mit Fahrradträger und Rädern Einfluss auf die Fahrsicherheit nehmen. Wird die Hinterachse etwa durch hohen Druck zu stark belastet, entlastet das die Vorderachse. Dadurch verändern sich Lenkfähigkeit und Fahrverhalten. Bei Pkw mit Frontantrieb nimmt darüber hinaus die Traktion der Vorderreifen ab, was beim Beschleunigen zum schnelleren Durchdrehen führen kann. Zu hohes Gewicht kann zudem Teile des Fahrradträgers und der Anhängerkupplung beschädigen, was im schlimmsten Fall zum Bruch führt.
Überschreitet man die zulässige Stützlast um bis zu 50 Prozent, droht ein Verwarngeld von 25 Euro, obendrein muss oft abgeladen werden. Oberhalb von 50 Prozent sind 60 Euro und ein Punkt fällig.


Titelfoto: Wolfgang Sievernich