07.11.2023 Jessica Blank

Fahrradlicht richtig einstellen

Die moderne LED-Technik bringt Radfahrern eine bessere und weitere Sicht als Halogen-Scheinwerfer. Wichtig ist jedoch, dass das Fahrradlicht korrekt eingestellt ist und niemanden blendet. Fünf Tipps.


  • 1. Regel:
    Die Straßen­verkehrszulassungsordnung (StVZO § 67, Absatz 3, Satz 2) besagt: „Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.“
    Der Gesetzestext wurde 2017 an die modernen LED-Leuchten angepasst.
  • 2. Vorbereitung:
    Ist der Frontscheinwerfer an der passenden Stelle ­montiert, wird das Fahrrad im ­Dunkeln in fünf Metern Entfernung vor eine Wand gestellt. Messen Sie die Höhe der Beleuchtung ab und markieren Sie diese auch an der Wand. Fügen Sie eine zweite Markierung auf halber Höhe hinzu.
  • 3. Einstellungssache:
    Scheinwerfer einschalten und so ausrichten, dass das Zentrum des Licht­kegels, also der hellste Punkt, auf die untere Markierung fällt. Oberhalb der ersten Markierung darf kein Licht hinscheinen.
  • 4. Rücklicht:
    Das Rücklicht blendet eher ­wenig. Dennoch sollte es korrekt in einer Höhe zwischen 25 ­Zentimeter und 1,20 Meter an­gebracht sein.
    Achten Sie darauf, dass es nicht von Tasche oder Jacke verdeckt wird.
  • 5. Testfahrt:
    Führen Sie eine Testfahrt ­abseits des Verkehrs, z. B. auf einem dunklen Parkplatz, durch. Vergewissern Sie sich vor ­jedem Fahrtantritt, ob der Scheinwerfer noch korrekt ausgerichtet ist.

Titelfoto: Grafik: ARCD


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