ARCD-Clubhilfe Richtlinien

Die ARCD-Clubhilfe unterstützt Sie, wenn Sie einen unvorhergesehenen größeren Schaden erlitten haben. Dieser tritt insbesondere durch Marderbiss-, Tier- und Parkschäden ein.

Abhängig von Schadenart und Dauer Ihrer Mitgliedschaft im ARCD bezuschusst die ARCD-Clubhilfe bis zu 50 % der Ihnen verbleibenden Kosten aus den Schadensummen bei Unfallhilfe-, Park-, Demonstrations-, Unfallflucht- und Tierschäden. Bei Parkschäden können nur Schäden an den auf das Mitglied zugelassenen Fahrzeugen bezuschusst werden.

Hinzu kommen nach Dauer Ihrer ARCD-Mitgliedschaft gestaffelte Höchstsätze bei Marderbiss-, Schmor- und Glasbruchschäden.

Finanzielle Unterstützung durch die ARCD-Clubhilfe wird auf Antrag gewährt. Für die Bearbeitung benötigen wir die entsprechenden Nachweise zu den einzelnen Schäden. In allen Schadenfällen zählen dazu:

  • Formlose Schadenanzeige mit Beschreibung des Schadenhergangs
  • Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Eine Kopie der letzten Prämienrechnung Ihrer Kfz-Versicherung
  • Eine spezifizierte und quittierte Reparaturkostenrechnung (Kostenvoranschläge sind nicht ausreichend!)

Falls das Fahrzeug, das zum Schadenzeitpunkt geführt worden ist, nicht Eigentum des Mitglieds und/oder nicht auf seinen Namen zugelassen ist, so muss zusätzlich zur Kopie des Fahrzeugscheins noch eine rechtsverbindliche Erklärung des Fahrzeughalters erbracht werden. In dieser bestätigt er, dass das Mitglied zum Schadenzeitpunkt berechtigter Fahrer war. Parkschäden können nur für auf das Mitglied zugelassene Fahrzeuge reguliert werden. Schäden an Fremdfahrzeugen sind in diesem Falle nicht zuschussfähig.

Diese Unterlagen werden für Ihren Clubhilfe-Antrag zusätzlich benötigt:

Freiwillige Unfallhilfe

Zusätzlich zu den immer benötigten Unterlagen ergänzen Sie im Schadensfall aus freiwilliger Unfallhilfe eine polizeiliche Bescheinigung oder schriftliche Bestätigung von mindestens zwei neutralen Zeugen.

 

Demonstrationsschaden

Bei einem Antrag auf Unterstützung wegen eines Demonstrationsschaden fügen Sie bitte eine polizeiliche Bescheinigung oder schriftliche Bestätigung von mindestens zwei neutralen Zeugen bei.

 

Parkschaden

Beantragen Sie ARCD-Clubhilfe auf Grund eines Parkschadens, fügen Sie den Unterlagen zusätzlich bei:

  • Original der Strafanzeige gegen Unbekannt, bzw. TagebuchNr. der Polizei oder schriftliche Bestätigung von mindestens zwei neutralen Zeugen
  • Die Anzeige der Polizei muss unmittelbar nach Feststellung des Schadens und vor der Reparatur erfolgen

Fahrerflucht

Beantragen Sie ARCD-Clubhilfe wegen eines Schadens durch Fahrerflucht, werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:

  • Original der Strafanzeige gegen Unbekannt, bzw. TagebuchNr. der Polizei oder schriftliche Bestätigung von mindestens zwei neutralen Zeugen
  • Die Anzeige der Polizei muss unmittelbar nach Feststellung des Schadens und vor der Reparatur erfolgen

Schmorschaden

Bei einem Schmorschaden fügen Sie Ihrem Antrag auf ARCD-Clubhife zusätzlich eine schriftliche Bestätigung der Reparaturwerkstatt, dass der Schaden durch Kurzschluss verursacht worden ist, bei.

 

Marderbiss

Beantragen Sie finanzielle Hilfe zur Beseitigung eines Marderschadens, fügen Sie Ihren Unterlagen eine schriftliche Bestätigung der Reparaturwerkstatt, dass der Schaden durch Marderbiss verursacht worden ist, bei.

 

Tierschaden

Beantragen Sie ARCD-Clubhilfe wegen eines Tierschadens, dann wird eine Tierschadenbescheinigung benötigt. Diese erhalten Sie bei dem jeweiligen Jagdpächter oder der Polizei.

 

Haben Sie einen finanziellen Schaden erlitten und wollen ARCD-Clubhilfe beantragen?

Dann melden Sie sich bei Ihrem ARCD-Clubhilfe-Team unter der Telefonnummer 0 98 41 / 4 09 719.

Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages auf ARCD-Clubhilfe haben wir einen Antrag für Sie vorbereitet. Bitte nutzen Sie diesen um uns den von Ihnen erlittenen Schaden mitzuteilen. Das Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf ARCD-Clubhilfe

Es gelten für alle Leistungen die Bedingungen der ARCD-Clubhilfe Richtlinien. Diese können Sie hier einsehen: ARCD-Clubhilfe Richtlinien.

Werden Sie jetzt Teil des ARCD. Wir freuen uns auf Sie.

Jetzt ARCD-Mitglied werden!