Das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort ist bei Strafe verboten. Dennoch kommt es vor. Zurück bleiben dann ein beschädigtes Fahrzeug und ein Halter, der für die Kosten der Reparatur selbst aufkommen muss.
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ARCD-Clubhilfe bei Unfallflucht
ARCD-Mitglieder stehen in einer solchen Situation nicht allein da. Sie erhalten finanzielle Unterstützung durch die ARCD-Clubhilfe. Die Selbsthilfeeinrichtung bezuschusst die Reparatur von durch Unfallflucht entstandenen Schäden. Während der ersten drei Mitgliedsjahre ist eine Kostenbeteiligung von bis zu 100 Euro möglich. Ab dem vierten Jahr werden bis zu 300 Euro bezahlt. Übernommen wird maximal die Hälfte der verbleibenden Rechnungssumme, nach Abzug von evtl. Versicherungsleistungen.
Haben Sie einen Schaden durch Unfallflucht erlitten?
Dann melden Sie sich bei Ihrem ARCD-Clubhilfe-Team unter der Telefonnummer 0 98 41 / 4 09 719.
Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages auf ARCD-Clubhilfe haben wir einen Antrag für Sie vorbereitet. Bitte nutzen Sie diesen um uns den von Ihnen erlittenen Schaden mitzuteilen. Das Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf ARCD-Clubhilfe