Sie sind der Schreck aller Autofahrer – und aus keinem täglichen Polizeibericht wegzudenken: Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Tieren. Besonders risikoreich, jedoch bei Fahrten über Land unvermeidlich, sind Strecken durch bewaldetes Gebiet. Auch bei gemäßigter Geschwindigkeit haben Fahrer hier kaum Möglichkeiten zu halten oder auszuweichen, wenn Rehe oder Wildschweine unvermittelt aus dem Unterholz auftauchen.
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ARCD-Clubhilfe bei Tierschaden
Gefahr droht allerdings bereits, wenn kleine Tiere wie Hase oder Igel unvorhergesehen auf die Fahrbahn geraten. Auch zu tief fliegende Vögel verursachen schnell größeren Schaden, wenn sie bei hoher Geschwindigkeit mit Kühlerhaube oder gar Windschutzscheibe kollidieren.
Die Folge können teure Reparaturen sein – für die der Fahrzeughalter selbst aufkommen muss. Denn für Wildtiere egal welcher Gattung gibt es niemanden, der die Haftung übernimmt.
ARCD-Mitglieder sind für solche Fälle allerdings besonders abgesichert. Kommt es zu einem Tierschaden, dann können Sie ARCD-Clubhilfe beantragen. In den ersten drei Jahren können dann tatsächlich anfallende Reparaturkosten mit bis zu 100 Euro abgemildert werden. Ab dem vierten Mitgliedsjahr werden sogar bis zu 300 Euro erstattet. Übernommen wird maximal die Hälfte der verbleibenden Rechnungssumme, nach Abzug von evtl. Versicherungsleistungen.
Haben Sie einen Tierschaden erlitten?
Dann melden Sie sich bei Ihrem ARCD-Clubhilfe-Team unter der Telefonnummer 0 98 41 / 4 09 719.
Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages auf ARCD-Clubhilfe haben wir einen Antrag für Sie vorbereitet. Bitte nutzen Sie diesen um uns den von Ihnen erlittenen Schaden mitzuteilen. Das Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf ARCD-Clubhilfe