Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist einer der Grundpfeiler, auf denen unsere Gesellschaft ruht. Dabei ist es unerheblich, ob Gedanken im eigenen Wohnzimmer, am Stammtisch oder auf offener Straße formuliert werden. Deshalb gehören Demonstrationen, im kleinen oder größeren Rahmen, zum Alltag.
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ARCD-Clubhilfe bei Demonstrationsschaden
Demonstrationen werden in aller Regel durch die Polizei begleitet. Diese sorgt im Straßenverkehr für die Sicherheit der Demonstranten. Gleichzeitig gehört es zur Aufgabe der Beamten, die Öffentlichkeit vor Ausschreitungen der Demonstranten zu schützen und die Kundgebung im genehmigten Rahmen zu halten.
Auch wenn dies zumeist gelingt, kann es im Rahmen von genehmigten oder ungenehmigten Demonstrationen zu Vandalismus kommen. Wird im Zuge einer Kundgebung Ihr Fahrzeug beschädigt, dann bekommen Sie als ARCD-Mitglied Hilfe von der Solidargemeinschaft. Bis zu 100 Euro übernimmt die ARCD-Clubhilfe von tatsächlich angefallenen Reparaturkosten. Ab dem vierten Mitgliedsjahr können bis zu 300 Euro erstattet werden. Übernommen wird maximal die Hälfte der verbleibenden Rechnungssumme, nach Abzug von evtl. Versicherungsleistungen.
Haben Sie einen Demonstrationsschaden erlitten?
Dann melden Sie sich bei Ihrem ARCD-Clubhilfe-Team unter der Telefonnummer 0 98 41 / 4 09 719.
Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages auf ARCD-Clubhilfe haben wir einen Antrag für Sie vorbereitet. Bitte nutzen Sie diesen um uns den von Ihnen erlittenen Schaden mitzuteilen. Das Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf ARCD-Clubhilfe